Fördermaßnahmen
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung
Neben der Gewässerunterhaltung ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Gewässerunterhaltungsverbandes die Umsetzung von Maßnahmen, die den Erhalt der Gewässer, die sich in einem naturnahen Zustand befinden dienen. Nicht naturnah ausgebaute Gewässer sollen soweit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden (§6 Abs. 2 WHG i.V.m. § 82 WHG).
Entsprechend § 31 Abs. 5 ThürWG hat der Gewässerunterhaltungsverband diese Maßnahmen durchzuführen, wenn das Land die Kosten trägt.
Das Land Thüringen hat hierfür zum 19.07.2023 die neue Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ in Kraft gesetzt. Im Programm werden Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume, technische Hochwasserschutzmaßnahmen, die Erstellung technischer Konzepte oder die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen. Welche Inhalte genau gefördert werden, kann auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank unter diesem Link nachgelesen werden.
Das Land Thüringen bedient sich zur Umsetzung des Förderprogramms sowohl Eigenmitteln, als auch Finanzmitteln der Europäischen Union. Im Folgenden sind Maßnahmen beschrieben, die der Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla bereits umgesetzt hat bzw. in dessen Umsetzung er sich gerade befindet: